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Eine unvergessliche Fahrt in den Schluchten der Ardèche.

Charta FNPLCK

Die Charta der Verleihe der nationalen, professionellen Föderation der Kanu- und Kajakverleihe (FNPLCK)
Festgelegt von der „AG de la FNPLCK“
am 11 November 2010

I – Der Inhalt der Charta

1. Meine professionellen Verpflichtungen

  • Ich melde meine Einrichtung bei den prefektoralen Behörden.
  • Ich erneuere meine Deklarierung im Falle von Veränderungen in meiner Einrichtung.
  • Ich informiere meine Klienten über meine professionellen Pflichten und über ihre eigenen Pflichten.
  • Ich informiere mich regelmässig bei der FNPLCK um meine neuen Pflichten zu kennen.
  • Ich bin habe eine professionnelle Haftpflichtversicherung abgeschossen, die an meine Aktivitäten angepasst ist.
  • Ich informiere meone Kunden über Ihre Pflichten :
    • Die Sicherheitsratschläge zu lesen und zu respektieren.
    • Sich über die generellen und speziellen Bedingungen der Bootsfahrt zu informieren.
    • Die Umwelt, die anderen Benutzer und das Privateigentum zu respektieren.

2. Meine Verpflichtungen für die Sicherheit meiner Klienten

  • Ich deklariere jeden gravierenden Unfall, der in meinem Unternehmen geschieht, bei der Präfektur.
  • Ich besitze Mittel und Vorschriften zur Hilfeleistung.
  • Ich informiere meine Klienten über das erforderliche Niveau für die Fahrt der verschiedenen, vorgeschlagen Strecken.
  • Ich informiere meine Klienten über die speziellen Bedigungen der Navigation.
  • Ich informiere meine Klienten über ihre Auflage, dass alle mindestens 25 Meter schwimmen können und in Flussgewässern entspannt sind.
  • Ich informiere über die Auflage die Auftriebshilfe während der ganzen Dauer der Bootsfahrt zu tragen.
  • Ich informiere meine Klienten über die meteorologischen und hydrologischen Bedingungen.
  • Im Falle von widrigen meteorologischen und hydrologischen verweigere ich die Vermietung.
  • Ich informiere meine Klienten über die jeweilig speziellen Bedingungen des Zugangs zu den verschiedenen Standorten.
  • Ich empfange ausländische Kunden in Sicherheitsratschläge.
  • Ich nehme an Konsultationen der FNPLCK zu Bauarbeiten (Beschilderung, Ausbau) teil.
  • Ich nehme an den Arbeiten zur Einstufung der Flüsse der FNPLCK und der FFCK teil.
  • Ich halte mein Dossier für Unfälle für mein Unternehmen auf dem neuesten Stand.
  • Ich nehme an der Beobachtungsstelle für Unfälle der FNPLCK teil.

3. Meine Verpflichtungen bezüglich des Equipements

  • Ich verleihe Material entsprechend der Benutzung des Verleihs.
  • Ich informiere meine Klienten über die Eigenschaften des benutzten Materials.
  • Ich verleihe Material entsprechend den geltenden Vorschriften.
  • Ich versichere das permanente Verfolgen eines guten Zustand des Materials, das ich verleihe.
  • Ich informiere meine Klienten über meine Pflichten und Mittel der Übereinstimmung.

4. Die Pflichten meiner Klienten

Ich informiere meine Kunden über ihre Pflichten :

  • 25 Meter schwimmen und sich im aquatischem Umfeld ungezwungen bewegen zu können.
  • Eine ehrliche Auskunft über seine und die Schwimmkenntnisse der Personnen, die er begleitet Auskunft zu geben.
  • Das Wissen, Die Technischen Fähigkeiten und nötigen Erfahrungen zu haben, um die geplante Strecke zu bewerkstelligen.
  • Sich über die Gefahren, Schwierigkeiten und Regelungen bezüglich der Strecke(n), die er befahren wird, zu informieren.
  • Die Auftriebshilfe zu tragen.
  • Die Beschilderung und Regeln der Bootsfahrt zu respektieren.
  • Die besonderen Vorschriften der Bootsfahrt, die vom Verleiher gegeben werden, zu respektieren.
  • Im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung zu sein.
  • Vor der Abfahrt die tägliche Anschrift bezüglich der meterologischen und hydrologischen Bedingungen zu Rate zu ziehen.
  • Den Plan der Strecke vor der Abfahrt zu betrachten und mitzunehmen.
  • Die Anweisungen auf dem Streckenplan zu respektieren
  • Die Anwohner und andere Benutzer zu respektieren und ihnen gegenüber höflich zu sein.

Ich informiere meine Kunden über ihre Verbote

  • Mit Kindern Boot zu fahren, die nicht schwimmen können.
  • Ihr Material für den Wassersport und Abfälle auf der Strecke zurück zu lassen.
  • Privatgelände entlang der Strecke zu betreten, deren Zugang von den betreffenden Besitzern verboten wurde.

5. Meine Verpflichtungen für eine nachhaltige Entwicklung

  • Ich begrenze das Bewegen von einzelnen Personen – sei es mein Personal oder meine Kunden.
  • Ich stelle meinen Kunden Parkplätze zur Verfügung.
  • Ich begrenze meine Abfälle und die meiner Kunden.
  • Ich stelle meinen Kunden Container zur Verfügung.
  • Ich nehme am lokalen, ökonomischen Leben teil.
  • Ich informiere meine Kunden über die lokalen Einrichtungen.
  • Ich beteilige mich an lokalen Entscheidungen, die meine Aktivität und meine Strecken betreffen:
    • Verbände oder lokale Gruppen
    • PDESI/CG
    • Gemeinde
    • Präfektur
    • Lokale Einrichtungen (EDF, Synd. de gestion des cours d’eau, SDAGE, …) CDCK, CRCK
  • Ich beteilige mich an nationalen Entscheidungen, die meine Aktivität und meine Standorte betreffen (MJS, Min Conso, Min. enviro, AFNOR, …).
  • Ich respektiere die Charta und ihre Kontrolle.

II – Die Kontrolle der Einhaltung der Charta

Die Bekundung zur Charta ist eine Verpflichtung :

  • zur Qualität gegenüber meinen Kunden
  • zur Verantwortung gegenüber der FNPLCK

Ich lade die FNPLCK-Charta herunter