Charta FNPLCK
Die Charta der Verleihe der nationalen, professionellen Föderation der Kanu- und Kajakverleihe (FNPLCK)
Festgelegt von der „AG de la FNPLCK“
am 11 November 2010
I – Der Inhalt der Charta
1. Meine professionellen Verpflichtungen
- Ich melde meine Einrichtung bei den prefektoralen Behörden.
- Ich erneuere meine Deklarierung im Falle von Veränderungen in meiner Einrichtung.
- Ich informiere meine Klienten über meine professionellen Pflichten und über ihre eigenen Pflichten.
- Ich informiere mich regelmässig bei der FNPLCK um meine neuen Pflichten zu kennen.
- Ich bin habe eine professionnelle Haftpflichtversicherung abgeschossen, die an meine Aktivitäten angepasst ist.
- Ich informiere meone Kunden über Ihre Pflichten :
- Die Sicherheitsratschläge zu lesen und zu respektieren.
- Sich über die generellen und speziellen Bedingungen der Bootsfahrt zu informieren.
- Die Umwelt, die anderen Benutzer und das Privateigentum zu respektieren.
2. Meine Verpflichtungen für die Sicherheit meiner Klienten
- Ich deklariere jeden gravierenden Unfall, der in meinem Unternehmen geschieht, bei der Präfektur.
- Ich besitze Mittel und Vorschriften zur Hilfeleistung.
- Ich informiere meine Klienten über das erforderliche Niveau für die Fahrt der verschiedenen, vorgeschlagen Strecken.
- Ich informiere meine Klienten über die speziellen Bedigungen der Navigation.
- Ich informiere meine Klienten über ihre Auflage, dass alle mindestens 25 Meter schwimmen können und in Flussgewässern entspannt sind.
- Ich informiere über die Auflage die Auftriebshilfe während der ganzen Dauer der Bootsfahrt zu tragen.
- Ich informiere meine Klienten über die meteorologischen und hydrologischen Bedingungen.
- Im Falle von widrigen meteorologischen und hydrologischen verweigere ich die Vermietung.
- Ich informiere meine Klienten über die jeweilig speziellen Bedingungen des Zugangs zu den verschiedenen Standorten.
- Ich empfange ausländische Kunden in Sicherheitsratschläge.
- Ich nehme an Konsultationen der FNPLCK zu Bauarbeiten (Beschilderung, Ausbau) teil.
- Ich nehme an den Arbeiten zur Einstufung der Flüsse der FNPLCK und der FFCK teil.
- Ich halte mein Dossier für Unfälle für mein Unternehmen auf dem neuesten Stand.
- Ich nehme an der Beobachtungsstelle für Unfälle der FNPLCK teil.
3. Meine Verpflichtungen bezüglich des Equipements
- Ich verleihe Material entsprechend der Benutzung des Verleihs.
- Ich informiere meine Klienten über die Eigenschaften des benutzten Materials.
- Ich verleihe Material entsprechend den geltenden Vorschriften.
- Ich versichere das permanente Verfolgen eines guten Zustand des Materials, das ich verleihe.
- Ich informiere meine Klienten über meine Pflichten und Mittel der Übereinstimmung.
4. Die Pflichten meiner Klienten
Ich informiere meine Kunden über ihre Pflichten :
- 25 Meter schwimmen und sich im aquatischem Umfeld ungezwungen bewegen zu können.
- Eine ehrliche Auskunft über seine und die Schwimmkenntnisse der Personnen, die er begleitet Auskunft zu geben.
- Das Wissen, Die Technischen Fähigkeiten und nötigen Erfahrungen zu haben, um die geplante Strecke zu bewerkstelligen.
- Sich über die Gefahren, Schwierigkeiten und Regelungen bezüglich der Strecke(n), die er befahren wird, zu informieren.
- Die Auftriebshilfe zu tragen.
- Die Beschilderung und Regeln der Bootsfahrt zu respektieren.
- Die besonderen Vorschriften der Bootsfahrt, die vom Verleiher gegeben werden, zu respektieren.
- Im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung zu sein.
- Vor der Abfahrt die tägliche Anschrift bezüglich der meterologischen und hydrologischen Bedingungen zu Rate zu ziehen.
- Den Plan der Strecke vor der Abfahrt zu betrachten und mitzunehmen.
- Die Anweisungen auf dem Streckenplan zu respektieren
- Die Anwohner und andere Benutzer zu respektieren und ihnen gegenüber höflich zu sein.
Ich informiere meine Kunden über ihre Verbote
- Mit Kindern Boot zu fahren, die nicht schwimmen können.
- Ihr Material für den Wassersport und Abfälle auf der Strecke zurück zu lassen.
- Privatgelände entlang der Strecke zu betreten, deren Zugang von den betreffenden Besitzern verboten wurde.
5. Meine Verpflichtungen für eine nachhaltige Entwicklung
- Ich begrenze das Bewegen von einzelnen Personen – sei es mein Personal oder meine Kunden.
- Ich stelle meinen Kunden Parkplätze zur Verfügung.
- Ich begrenze meine Abfälle und die meiner Kunden.
- Ich stelle meinen Kunden Container zur Verfügung.
- Ich nehme am lokalen, ökonomischen Leben teil.
- Ich informiere meine Kunden über die lokalen Einrichtungen.
- Ich beteilige mich an lokalen Entscheidungen, die meine Aktivität und meine Strecken betreffen:
- Verbände oder lokale Gruppen
- PDESI/CG
- Gemeinde
- Präfektur
- Lokale Einrichtungen (EDF, Synd. de gestion des cours d’eau, SDAGE, …) CDCK, CRCK
- Ich beteilige mich an nationalen Entscheidungen, die meine Aktivität und meine Standorte betreffen (MJS, Min Conso, Min. enviro, AFNOR, …).
- Ich respektiere die Charta und ihre Kontrolle.
II – Die Kontrolle der Einhaltung der Charta
Die Bekundung zur Charta ist eine Verpflichtung :
- zur Qualität gegenüber meinen Kunden
- zur Verantwortung gegenüber der FNPLCK